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Autor Thema: Erlaubt?  (Gelesen 74 mal) Bookmark and Share
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xy2
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« am: Juli 30, 2010, 03:16:14 »

wenn ich einen 3er führerschein hätte und,
ein mofa fahre dürfte ich jemand mitnehmen?
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ich bitte euch in nächster zeit von gratulationen abzusehen.
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RippelTippel
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« Antworten #1 am: Juli 30, 2010, 03:50:53 »

Ein Mofa ist doch einsitzig oder nicht?
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Ihr seid alle nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen
Manche sagen, ich sei bekloppt, ich find mich verhaltensoriginell 
xy2
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« Antworten #2 am: Juli 30, 2010, 03:52:01 »

Zitat
Ein Mofa ist doch einsitzig oder nicht?
ok, mofaroller. yes
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ich bitte euch in nächster zeit von gratulationen abzusehen.
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Boettcher2
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« Antworten #3 am: Juli 30, 2010, 04:54:15 »

stehen die Anzahl der Sitzplätze nicht in der Zulassung? (ich kenne es nur vom Auto her)  Soviel Leute darfst Du dann mitnehmen, jedoch max. 9 inkl. Fahrer, weil Du dann den Busführerschein brauchst. Aber das dürfte bei einem Zweirad egal sein.
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xy2
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« Antworten #4 am: Juli 30, 2010, 05:06:31 »

Zitat
stehen die Anzahl der Sitzplätze nicht in der Zulassung? (ich kenne es nur vom Auto her)  Soviel Leute darfst Du dann mitnehmen, jedoch max. 9 inkl. Fahrer, weil Du dann den Busführerschein brauchst. Aber das dürfte bei einem Zweirad egal sein.
hmm, mofa ist immer für eine person weil du
ja nur den mofa berechtigungsschein hast.

meine frage war kann ich mit dem teil zu zweit
fahren wenn ich den 3er führerschein habe...
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Boettcher2
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« Antworten #5 am: Juli 30, 2010, 05:16:05 »

vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt
Vom Führerschein her darfst Du bis zu 8 weitere Personen befördern, was darüber hinaus geht , bedarf einer anderen Führerscheinklasse

entscheident in diesem Fall ist aber nicht der Führerschein, sondern die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze auf dem Fahrzeug. Wenn das Fahrzeug nur für eine Person konzipiert ist, darf keine weiter Person mitgenommen werden
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« Antworten #6 am: Juli 30, 2010, 06:38:06 »

Kommt drauf an, was in den Papieren steht.
EG-Typgenehmigung heißt das wohl.
Das Mofa müsste eine zusätzliche Fußraste haben - und dann gab es auch immer eine Richtlinie, wie lang so eine Sitzbank sein muss - oder gibt es sogar noch.
Wenn das schon nicht baumäßig ab Fabrik so ist, dann ist das nicht erlaubt.
Ansonsten ist es ja wirklich so, dass man mit einem Mofaführerschein keinen mitnehmen darf - mit deinem Führerschein aber schon.
Wenn ich mich nicht irre, wäre das aber dann - zusätzliche Fußraste und lange Sitzbank, kein Mofa mehr - Mokick schwirrt mir im Kopf rum, hatte mal ein Freund - damals waren wir alle noch keine 18 Jahre alt - und der konnte und durfte immer Leute mitnehmen.

§ 21 StVO Seite 148 / 0 TBNR 121100
>Tatbestandstext:
> Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.
> § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat (B – 1)
>
http://www.fahrschulforum.de/?reload=/fuehrerschein/196654_msg.html
« Letzte Änderung: Juli 30, 2010, 06:42:09 von ynoh » Gespeichert

karljacobs
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« Antworten #7 am: Juli 30, 2010, 06:45:36 »

also ich habe 2- 50er roller von der gleichen firma und grundtyp,einer sportlich einer retro, und darf auf dem einen einen beifahrer mitnehmen der hat eine lange sitzbank und der andere hat eine kurze bank und ist nur für eine person zugelassen
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xy2
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« Antworten #8 am: Juli 30, 2010, 06:47:56 »

Zitat von: ynoh
Kommt drauf an, was in den Papieren steht.
ist ein 50er roller gedrosselt fußrasten integriert mit tasche auf der bank.
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karljacobs
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« Antworten #9 am: Juli 30, 2010, 06:53:30 »

50er auf 25 gedrosselt auf jedenfall mitnehmen verboten,der automatisch eine zulassung für 1 person
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karljacobs
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« Antworten #10 am: Juli 30, 2010, 06:55:45 »

deswegen ist bei dem drosselsatz eine kleine tasche dabei die man auf dem sitz festmachen kann,dass sich keiner mehr darauf setzen kann
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Der Hony ihr Profil
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« Antworten #11 am: Juli 30, 2010, 07:01:45 »


Yepp, ab Tasche drauf, darfst du keinen mitnehmen. DAS muss aber in den Werkspapieren stehen...
- das Dingen kannste umrüsten - Tasche weg - aber: dann ab zum TÜV, dann ist es wieder erlaubt.
In anderen Ländern waren die Bestimmungen nämlich mal anders. Nun EU-weit wohl geregelt.

In anderen Ländern durfte man noch ne 2. Person mitnehmen, hier nicht, deshalb haben sie das mit den Taschen gemacht - weil sie ja meist auch noch ihre Mofas/Roller in andere Länder verkauften.

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