Kommt drauf an, was in den Papieren steht.
EG-Typgenehmigung heißt das wohl.
Das Mofa müsste eine zusätzliche Fußraste haben - und dann gab es auch immer eine Richtlinie, wie lang so eine Sitzbank sein muss - oder gibt es sogar noch.
Wenn das schon nicht baumäßig ab Fabrik so ist, dann ist das nicht erlaubt.
Ansonsten ist es ja wirklich so, dass man mit einem Mofaführerschein keinen mitnehmen darf - mit deinem Führerschein aber schon.
Wenn ich mich nicht irre, wäre das aber dann - zusätzliche Fußraste und lange Sitzbank, kein Mofa mehr - Mokick schwirrt mir im Kopf rum, hatte mal ein Freund - damals waren wir alle noch keine 18 Jahre alt - und der konnte und durfte immer Leute mitnehmen.
§ 21 StVO Seite 148 / 0 TBNR 121100
>Tatbestandstext:
> Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.
> § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat (B – 1)
>
http://www.fahrschulforum.de/?reload=/fuehrerschein/196654_msg.html